Allgemeine Reisebedingungen

VSR_Amlin2016

Die allgemeinen Reisebedingungen des Streitbeilegungsausschusses

Artikel 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Verträge für Reiseveranstalter und Reisevermittlung im Sinne des belgischen Gesetzes vom 16. Februar 1994 zur Regelung der Vertrag für Reiseorganisation und Reisevermittlung.

Artikel 2 Förderung

  1. Die Angaben in der Reisebroschüre sind für den Reiseveranstalter oder das Reisebüro, das die Reisebroschüre zur Verfügung stellt, verbindlich eine Broschüre herausgegeben, es sei denn:
    a) Änderungen dieser Daten deutlich, schriftlich und vor Vertragsschluss wurden dem Reisenden zur Kenntnis gebracht; In der Broschüre muss dies ausdrücklich angegeben werden zu machen;
    b) Änderungen erfolgen später aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien mit dem Vertrag.
  2. Der Reiseveranstalter und / oder das Reisebüro können das Ganze auf unbestimmte Zeit arrangieren oder löschen Sie einen Teil seiner Reisewerbung.

Artikel 3 Informationen des Reiseveranstalters und / oder des Reisevermittlers

Der Reiseveranstalter und / oder das Reisebüro sind verpflichtet:

  1. vor Abschluss des Vertrages über die Reiseorganisation oder die Reisevermittlung für Reisende schriftlich zu kommunizieren:
    a) allgemeine Informationen zu Pässen, Visa und Formalitäten im Zusammenhang mit Gesundheitsversorgung, die für die Reise und den Aufenthalt notwendig ist, um den Reisenden das Notwendige zu bieten Dokumente in Ordnung. Reisende nicht belgischer Staatsangehörigkeit muss sich bei der / den zuständigen Botschaft (en) oder Konsulat (en) erkundigen, welche Verwaltung Formalitäten, die sie erfüllen müssen;
    b) Informationen über den Abschluss und den Inhalt einer Storno- und / oder Assistenzversicherung;
    c) die für die Verträge geltenden allgemeinen und besonderen Bedingungen.
  2.  Spätestens 7 Kalendertage vor dem Abreisetag die folgenden Informationen an die Reisenden schriftlich vorzulegen:
    a) Fahrpläne und Haltestellen und Verbindungen sowie, falls möglich, die in der Reiseort genommen werden;
    b) Name, Adresse, Telefon, Faxnummer und / oder E-Mail-Adresse des Ortsansässigen Vertretung des Reiseveranstalters und / oder Maklers oder des örtlichen Behörden, die dem Reisenden bei Schwierigkeiten helfen können, oder direkt die Reisebüro oder Reiseveranstalter.
    c) Für Reisen und Aufenthalte von Minderjährigen im Ausland die Informationen, durch die direkter Kontakt ist mit dem Kind oder mit der Person vor Ort für sein möglich bleib verantwortlich.

Die vorgenannte Frist von 7 Kalendertagen gilt bei Verspätung nicht geschlossener Vertrag.

Artikel 4 Informationen des Reisenden

Der Reisende muss dem Reiseveranstalter und / oder Reisebüro alle nützlichen Informationen zur Verfügung stellen er wird ausdrücklich gefragt, ob sie das Gute angemessen beeinflussen können Verlauf der Reise. Wenn der Reisende falsche Angaben macht und dies zu zusätzlichen Kosten führt Diese Kosten können dem Reiseveranstalter und / oder dem Reisebüro in Rechnung gestellt werden.

Artikel 5 Vertragsschluss

  1. Bei der Buchung der Reise ist das Reisebüro oder der Veranstalter an a gebunden Übergabe des Bestellformulars an den Reisenden in Übereinstimmung mit dem Gesetz.
  2. Der Reiseveranstaltervertrag kommt zu dem Zeitpunkt zustande, zu dem der Reisende, ob über die Reisevermittler im Namen des Reiseveranstalters, des Reiseveranstalters Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung der gebuchten Reise. Der Inhalt der Bestellung ist unterschiedlich von der der Reisebestätigung oder der Bestätigung erfolgt nicht innerhalb von 21 Tagen nach dem Bei der Unterzeichnung des Bestellformulars kann der Reisende davon ausgehen, dass die Reise nicht abgeschlossen wurde gebucht und der Reisende hat Anspruch auf sofortige Rückerstattung aller bereits bezahlten Beträge.

Artikel 6 Der Preis

  1. Der im Vertrag vereinbarte Preis kann nicht geändert werden, es sei denn, dies ist ausdrücklich in angegeben Der Vertrag wird zusammen mit seiner genauen Berechnungsmethode bereitgestellt, sofern Überarbeitung ist das Ergebnis einer Änderung in:
    a) die für die Reise geltenden Wechselkurse und / oder
    b) Transportkosten, einschließlich Kraftstoffkosten und / oder
    c) die für bestimmte Dienstleistungen fälligen Zölle und Steuern.
    Die Bedingung muss dann erfüllt sein, dass diese Änderungen ebenfalls erfüllt sein müssen wird zu einer Preissenkung führen.
  2. Der im Vertrag festgelegte Preis darf unter keinen Umständen innerhalb von 20 Tagen erhöht werden. Kreditnehmertage vor dem Abreisetag.
  3. Übersteigt die Erhöhung 10% des Gesamtpreises, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten Pausenausgleich. In diesem Fall hat der Reisende Anspruch auf eine sofortige Rückerstattung von alle Beträge, die er an den Reiseveranstalter gezahlt hat.

Artikel 7 Zahlung der Reisesumme

  1. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, zahlt der Reisende bei der Unterzeichnung Das Bestellformular ist als Vorauszahlung ein Teil der globalen oder gesamten Reisesumme wie in der besondere Reisebedingungen.
  2. Wenn der Reisende nach Mitteilung des Verzugs die Vorauszahlung nicht leistet oder die Um die von ihm geforderte Reisesumme zu bezahlen, zahlt der Reiseveranstalter und / oder Reisevermittler die haben das Recht, den Vertrag mit dem Reisenden per Gesetz mit den Kosten zu kündigen auf Kosten des Reisenden.
  3. Sofern auf dem Bestellformular nichts anderes vereinbart ist, zahlt der Reisende den Restbetrag des Preises spätestens 1 Monat vor dem Abreisetag und unter der Bedingung, dass es vorher oder Die schriftliche Reisebestätigung und / oder die Reisedokumente werden gleichzeitig geliefert.

Artikel 8 Übertragbarkeit der Buchung

  1. Vor Reiseantritt kann der Reisende seine Reise an einen Dritten übertragen, der dies kann muss alle Bedingungen des Reiseveranstaltungsvertrags erfüllen. Der Übergeber dient rechtzeitig vor Reiseantritt der Reiseveranstalter und gegebenenfalls das Reisebüro von um diese Übertragung zu benachrichtigen.
  2. Der übertragende Reisende und der Erwerber sind gesamtschuldnerisch zur Zahlung der Gesamtpreis der Reise und die Kosten der Überweisung.

 Artikel 9 Sonstige Änderungen des Reisenden

Wenn der Reisende eine andere Änderung wünscht, können der Reiseveranstalter und / oder der Makler alle Kosten verursachen, die dadurch verursacht werden.

Artikel 10 Änderungen durch den Reiseveranstalter vor der Abreise

  1. Wenn vor Reiseantritt einer der wesentlichen Punkte des Vertrages nicht möglich ist durchgeführt werden, muss der Reiseveranstalter den Reisenden so bald wie möglich und in jedem Fall informieren vor der Abreise, und ihn über die Möglichkeit zu informieren Kündigen Sie den Vertrag kostenlos, es sei denn, er hat den Vorschlag des Reiseveranstalters Änderungen.
  2. Der Reisende muss sich so bald wie möglich und in jedem Fall vor der Abreise an das Reisebüro oder das Reisebüro wenden den Reiseveranstalter über seine Entscheidung informieren.
  3. Wenn der Reisende die Änderung akzeptiert, muss ein neuer Vertrag oder ein Nachtrag dazu vorliegen Vertrag, in dem die vorgenommenen Änderungen und ihre Auswirkungen auf aufgeführt sind Der Preis wird mitgeteilt.
  4. Akzeptiert der Reisende die Änderung nicht, kann er die Anwendung von Artikel 11 beantragen.

Artikel 11 Stornierung durch den Reiseveranstalter vor Reiseantritt

  1. Wenn der Reiseveranstalter vor Reiseantritt den Vertrag wegen a Umstand, der dem Reisenden nicht zuzurechnen ist, kann der Reisende wählen zwischen:
    1) entweder die Annahme eines neuen Angebots einer Reise gleicher oder besserer Qualität, ohne einen Zuschlag zahlen zu müssen: wenn die Reise ein Ersatz wird angeboten wird von minderer Qualität, der Reiseveranstalter muss den Preisunterschied so schnell wie möglich machen mögliche Rückerstattung.
    2) oder die baldige Erstattung aller vertraglichen Leistungen durch ihn gezahlte Beträge.
  2. Der Reisende kann gegebenenfalls auch eine Entschädigung verlangen bei Nichterfüllung des Vertrages, es sei denn:
    a) Der Reiseveranstalter storniert die Reise, weil die Mindestanzahl der Reisenden in der Vertrag und notwendig für die Durchführung der Reise, wurde nicht erreicht und der Reisende, innerhalb der vertraglich festgelegte Frist und mindestens 15 Kalendertage vor dem Abreisetag wurde schriftlich darüber informiert;
    b) Die Stornierung ist das Ergebnis höherer Gewalt, die keine Überbuchung beinhaltet. Höhere Gewalt bedeutet abnormale und unvorhersehbare Umstände, die sei unabhängig vom Willen desjenigen, der sich darauf beruft und dessen Konsequenzen Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen konnte nicht sein
    vermieden.

Artikel 12 Vollständige oder teilweise Nichterfüllung der Reise

  1. Wenn sich während der Reise herausstellt, dass ein wichtiger Teil der Leistungen unter den Vertrag fällt kann nicht durchgeführt werden, der Reiseveranstalter wird alle notwendigen Schritte unternehmen Maßnahmen, um dem Reisenden geeignete und kostenlose Alternativen im Hinblick auf anzubieten die Fortsetzung der Reise.
  2. Wenn es einen Unterschied zwischen den beabsichtigten und den tatsächlich erbrachten Dienstleistungen gibt, heißt es er stellt den Reisenden bis zur Höhe dieser Differenz frei.
  3. Wenn sich eine solche Regelung als unmöglich erweist oder wenn der Reisende diese Alternativen umkehrt akzeptiert keine gültigen Gründe, muss der Reiseveranstalter ihm ein Äquivalent geben ein Transportmittel bereitstellen, um ihn zum Abflugort zurückzubringen, und Entschädigen Sie gegebenenfalls den Reisenden.

Artikel 13 Stornierung durch den Reisenden

Der Reisende kann den Vertrag jederzeit ganz oder teilweise kündigen. Wenn der Reisende die hat Wenn er den Vertrag aufgrund eines ihm zurechenbaren Umstands kündigt, wird er den durch die Reiseveranstalter und / oder Makler leiden unter der Stornierung:

a) Bis einschließlich 57 Tage vor Abflug: 15% der Reisesumme
b) vom 56. bis zum 29. Tag vor dem Abreisetag: 35% der Reisesumme
c) vom 28. bis 22. Tag vor dem Abreisetag: 40% der Reisesumme
d) vom 21. bis 15. Tag vor dem Abreisetag: 50% der Reisesumme
e) vom 14. bis 8. Tag vor dem Abreisetag: 75% der Reisesumme
f) ab dem 7. Tag vor dem Abreisetag: 100% der Reisesumme.

Artikel 14 Haftung des Reiseveranstalters

  1. Der Reiseveranstalter haftet für die ordnungsgemäße Ausführung des Vertrages. in Übereinstimmung mit den Erwartungen des Reisenden nach den Bestimmungen der Vertrag an Reiseveranstalter kann vernünftigerweise haben, und für die aus dem Vertrag sich daraus ergebende Verpflichtungen, unabhängig davon, ob diese Verpflichtungen von ihm zu erfüllen sind selbst oder von anderen Dienstleistern, unbeschadet des Rechts der Reiseveranstalter, um diese anderen Dienstleister anzusprechen.
  2. Der Reiseveranstalter ist für die Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiter verantwortlich und Vertreter, die bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben handeln, haften ebenso wie für seine eigenen Taten und Unterlassungen.
  3. Wenn ein internationaler Vertrag für eine Reiseorganisation im Vertrag gilt Inklusive Service ist die Haftung des Reiseveranstalters entsprechend Vertrag ausgeschlossen oder begrenzt.
  4. Sofern der Reiseveranstalter die im Reisevertrag vorgesehenen Leistungen nicht selbst erbringt, seine Haftung für Sachschäden und Schadensersatz für deren Verlust wird Reisevergnügen zusammen auf das Doppelte der Reisesumme begrenzt.
  5. Im Übrigen gelten die Artikel 18 und 19 des Gesetzes vom 16. Februar 1994.

Artikel 15 Haftung des Reisenden

Der Reisende haftet für den Schaden, den der Reiseveranstalter und / oder Makler erleidet Arbeitnehmer und / oder deren Vertreter entstehen aufgrund seines Verschuldens oder wenn er vertragliche Verpflichtungen wurden nicht erfüllt. Der Fehler entspricht dem normalen Verhalten von a Reisender bewertet.

Artikel 16 Beschwerdeverfahren

  1. Vor der Abreise:

    Wenn der Reisende vor der Abreise eine Beschwerde hat, muss er diese so schnell wie möglich senden einen unterschriebenen Brief einreichen oder gegen Erhalt beim Reisebüro einreichen und / oder Reiseveranstalter.

  2. Während der Reise:

    Reklamationen während der Vertragserfüllung müssen dem Reisenden so bald wie möglich vorgelegt werden vor Ort in angemessener und sachlicher Weise, damit eine Lösung gefunden werden kann werden gesucht. Dafür muss er sich - in dieser Reihenfolge - an einen wenden Vertreter des Reiseveranstalters oder Vertreter des Reisebüros oder direkt an das Reisebüro oder schließlich direkt an den Reiseveranstalter.

  3. Nach der Reise:

    Eine Beschwerde wurde vor Ort nicht zufriedenstellend gelöst oder konnte vom Reisenden nicht erreicht werden eine Beschwerde vor Ort zu formulieren, muss er spätestens einen Monat nach dem Ende der Reisevertrag mit dem Reisebüro oder anderweitig mit dem Reiseveranstalter per Einschreiben Schreiben oder Beschwerde gegen Quittung.

Artikel 17 Abstimmungsverfahren

  1. Im Streitfall müssen sich die Parteien zunächst bemühen, eine gütliche Einigung zwischen ihnen zu erzielen.
  2. Wenn dieser Versuch einer gütlichen Einigung innerhalb von 1 bis 3 Monaten fehlschlägt, dann Jede der beteiligten Parteien kann sich an das Sekretariat der Versöhnungseinheit des Vereins wenden Bitten Sie das Travel Disputes Committee, ein Schlichtungsverfahren einzuleiten. Alle Parteien müssen zustimmen.
  3. Zu diesem Zweck stellt das Sekretariat den Parteien eine Schlichtungsverordnung und eine „Vereinbarung“ zur Verfügung zur Versöhnung “.
  4. Nach dem in den Vorschriften beschriebenen einfachen Verfahren eine unparteiische Wenden Sie sich dann an die Parteien, um eine gerechte Abstimmung zwischen den Parteien zu erreichen Parteien zu verfolgen.
  5. Jede getroffene Vereinbarung wird in einer verbindlichen schriftlichen Vereinbarung festgehalten Sekretariat der „Versöhnungszelle“: Telefon: 02 277 61 80 Faxgerät: 0032 2 277 91 00
    Faxgerät: 0032 02 277 91 00
    e-mail: verzoening.gr@skynet.be

Artikel 18 Schiedsverfahren oder Gericht

  1. Wird kein Abstimmungsverfahren eingeleitet oder schlägt dies fehl, kann der Kläger Falls gewünscht, richten Sie ein Schiedsverfahren vor dem Ausschuss für Reisestreitigkeiten ein oder a Klage vor dem ordentlichen Gericht erheben.
  2. Der Reisende kann niemals verpflichtet werden, mit dem Ausschuss für Reisestreitigkeiten zu konkurrieren weder als Kläger noch als Angeklagter zu akzeptieren.
  3. 3. Der Reiseveranstalter oder das Reisebüro, das der Beklagte ist, kann nur schiedsrichterlich entscheiden ablehnen, wenn der vom Antragsteller geforderte Betrag 1250 Euro oder mehr beträgt. Er hat hierfür nach Erhalt des Einschreibens eine Frist von 10 Kalendertagen Schreiben, aus dem hervorgeht, dass eine Datei einen Anspruch enthält ab 1250 EUR wurde es mit dem Travel Disputes Committee eröffnet
    ab 1250 EUR wurde es mit dem Travel Disputes Committee eröffnet
  4. Dieses Schiedsverfahren unterliegt einer Streitbeilegung und kann nur sein werden nach Einreichung einer Beschwerde beim Unternehmen selbst und sobald Es wird festgestellt, dass der Streit nicht gütlich beigelegt werden konnte oder sobald 4 Monate vergangen sind abgelaufen nach dem (erwarteten) Ende der Reise (oder möglicherweise von der Leistung, die Anlass zur Auseinandersetzung gegeben). Streitigkeiten über Körperverletzungen können nur von der Gerichte zu regeln.
  5. Die gemeinsam zusammengesetzte Schiedsstelle regelt gemäß den Streitbeilegungsbestimmungen eine verbindliche und endgültige Entscheidung über den Reisestreit. Es gibt keine Berufung dagegen möglich.

Sekretariat der Schiedsstelle und Generalsekretariat der Streitigkeiten Reiseausschuss:
commissie Reizen:

Telefon: 02 277 62 15 (9u tot 12 u)

fax: 02 277 91 00

City Atrium, Vooruitgangstraat 50, 1210 Brussel

e-mail:   http://clvgr@skynet.be

März 2015